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Einleitung
Die Blickfang GmbH, mit Sitz in der Heidestraße 13 in 07937 Langenwolschendorf, ist spezialisiert auf Dienstleistungen im Bereich Webdesign sowie die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen im Werbungssegment. Mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Blickfang GmbH und ihren Auftraggebern für sämtliche Geschäftsbereiche geregelt.
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Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Blickfang GmbH im Bereich Webdesign und Werbung, sowie in allen anderen angebotenen Geschäftsbereichen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die zwischen der Blickfang GmbH und ihren Auftraggebern geschlossen werden.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen der Blickfang GmbH und ihren Auftraggebern ist der Gerichtsstand Langenwolschendorf. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sofern nicht ausdrücklich im Angebot der Blickfang GmbH eingeschlossen, sind Leistungen, die nicht direkt von der Blickfang GmbH erbracht werden, nicht in der vertraglich vereinbarten Vergütung enthalten. Diese Leistungen müssen vom Kunden separat bezahlt werden. Hierzu gehören die Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (zum Beispiel Stockmaterial), Übersetzungen, Off-Page-Suchmaschinen-Optimierungen, Domainregistrierungsgebühren, Hostinggebühren, Suchmaschinen-Marketing-Kampagnen und vergleichbare Produkte oder Leistungen von Dritten, sowie unvorhergesehene Reisekosten bei der Angebotserstellung.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde von der Blickfang GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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Leistungsbeschreibung
Die Blickfang GmbH bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Webdesign an, darunter Konzeption, Gestaltung und Implementierung von individuellen Webseiten und/oder Funktionen. Zusätzlich dazu stellt die Blickfang GmbH Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Suchmaschinenoptimierung und des Werbungssegments bereit. Die genaue Leistungsbeschreibung und besondere Konditionen ergeben sich aus den jeweiligen Vertragsvereinbarungen zwischen der Blickfang GmbH und dem Auftraggeber.
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Angebote
- Angebote, welche in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und anderen schriftlichen Unterlagen der Blickfang GmbH genannt werden, sind unverbindlich und freibleibend.
- Nach Anfrage des Auftraggebers gibt die Blickfang GmbH ein verbindliches Vertragsangebot ab, welches für einen Zeitraum von 10 Werktagen bindend ist.
- Die Blickfang GmbH behält sich das Recht vor, Verbesserungen oder Änderungen an den vertraglich vereinbarten Leistungen vorzunehmen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist und dieser dabei keinen wesentlichen Nachteil erleidet.
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Vertragsabschluss
- Ein Vertrag zwischen der Blickfang GmbH und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftliches Angebot der Blickfang GmbH annimmt. Der Auftraggeber erklärt die Annahme dieses Angebots schriftlich per Brief oder E-Mail.
- Individuelle Vereinbarungen, die von den Standardbedingungen abweichen, müssen ausdrücklich im schriftlichen Angebot festgehalten werden.
- Die Blickfang GmbH behält sich das Recht vor, Angebote ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen und Verhandlungen mit potenziellen Auftraggebern abzubrechen.
- Die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber gilt als verbindliche Zustimmung zu den darin enthaltenen Bedingungen und den aktuell geltenden AGB.
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Arbeitsablauf
- Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber beginnt die Blickfang GmbH mit der Umsetzung und erstellt gegebenenfalls einen entsprechenden Entwurf.
- Der Auftraggeber hat das Recht, nach Betrachtung des Entwurfs Änderungen oder Verbesserungen zu fordern. Bei absoluter Unzufriedenheit mit dem Entwurf kann der Auftraggeber auch die Erstellung eines weiteren Musterentwurfs verlangen.
- Bei Web-Projekten wird der Vertragsgegenstand ausschließlich für die zum Zeitpunkt der Fertigstellung aktuellen und verbreiteten Internetbrowser konfiguriert. Aktuell sind alle Browserversionen, die nicht älter als 2 Jahre sind. Zukünftige Browserversionen sind demnach nicht inbegriffen. Zu den gängigen Internetbrowsern gehören beispielsweise Microsoft Edge, Apple Safari, Mozilla Firefox und Google Chrome.
- Der Vertragsgegenstand wird dem Auftraggeber abschließend zur Überprüfung und Freigabe präsentiert.
- Zusätzliche Änderungswünsche, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, werden auf Basis des vereinbarten Stunden- oder Tagessatzes separat abgerechnet.
- Sofern die Blickfang GmbH nach einer Besprechung mit dem Kunden ein Besprechungsprotokoll übermittelt, gilt dieses als verbindlich, sofern der Kunde nicht innerhalb von 3 Werktagen widerspricht.
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Vertragspflichten des Kunden
- Der Auftraggeber stellt der Blickfang GmbH die für die Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form fristgerecht zur Verfügung.
- Es obliegt nicht der Verpflichtung der Blickfang GmbH, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere im Hinblick darauf, ob sie für den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck geeignet sind. Die Blickfang GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für sämtliche Inhalte, die der Auftraggeber im Rahmen des Vertrags und der Vertragsanbahnung bereitstellt. Insbesondere besteht keine Verpflichtung seitens der Blickfang GmbH, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (wie Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; dies obliegt der Verantwortung des Auftraggebers.
- Die Blickfang GmbH führt nach der Abnahme durch den Auftraggeber keine Datensicherung durch. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, alle seine Daten, Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er Zugriff hat, in regelmäßigen Abständen selbst zu sichern, sofern nicht anderweitig vertraglich geregelt. Die Datensicherung sollte vor jeder vom Auftraggeber vorgenommenen Änderung sowie vor Wartungsarbeiten von der Blickfang GmbH erfolgen, sofern diese rechtzeitig angekündigt wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, selbst erstellte Sicherungskopien nicht auf dem Webserver zu speichern.
- Die Blickfang GmbH bietet keine rechtliche Beratung an. Der Auftraggeber ist daher selbst dafür verantwortlich, die rechtliche Konformität des Vertragsgegenstandes (wie Grafiken, Logos, Seitenlayout usw.) zu überprüfen. Dies schließt auch die Absicherung aller datenschutzrechtlich relevanten Aspekte ein.
- Erhält der Auftraggeber Zugangsdaten zur Pflege oder Einsicht von Dokumenten oder Projekten, ist er dazu verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet für jeden Missbrauch, der sich aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten ergibt. Sollte der Auftraggeber erfahren, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, ist er unverzüglich verpflichtet, die Blickfang GmbH darüber zu informieren. Wenn aufgrund des Verschuldens des Auftraggebers unberechtigte Dritte Leistungen der Blickfang GmbH nutzen, trägt der Auftraggeber die Haftung für Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Auftraggeber daher die Möglichkeit und die Pflicht, neue Zugangsdaten anzufordern.
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Lieferung, Lieferzeit und Terminabsprachen
- Liefertermine und Terminabsprachen müssen schriftlich festgehalten werden. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
- Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Waren an die vom Auftraggeber angegebene Rechnungsadresse. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an ihn übergeben wurde. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde. Dies gilt nicht bei Verträgen mit einem Unternehmer.
- Bei Verzug mit der Annahme hat die Blickfang GmbH zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtabnahme kann die Blickfang GmbH den Ersatz von Mehraufwendungen, in Höhe von 35% der vertraglichen Vergütung, geltend machen.
- Die Blickfang GmbH behält sich das Recht vor, Lieferungen in Teillieferungen aufzuteilen, falls dies notwendig und zumutbar ist.
- Der Kunde ist sich bewusst, dass das Nichteinhalten von vereinbarten Terminen oder Leistungszusagen zu zusätzlichen Kosten führen kann.
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Abnahme von Web-Projekten
- Bei Web-Projekten informiert die Blickfang GmbH den Auftraggeber, sobald die vertraglich vereinbarte Leistung vollständig erbracht und zur Abnahme bereit ist. Die Abnahme geschieht unter Verwendung unseres Abnahmeprotokolls.
- Nach Erhalt der Mitteilung zur Fertigstellung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistung zeitnah abzunehmen und kann dies nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigern. Innerhalb des Auftragsrahmens besteht Gestaltungsfreiheit. Der Auftraggeber bestätigt durch seine Unterschrift, dass das Endprodukt seinen Vorstellungen entspricht und frei von Mängeln ist.
- Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt der Fertigstellungserklärung (auch in elektronischer Form) eine Abnahmeerklärung abgibt oder anderweitig reagiert, gelten die erbrachten Leistungen als stillschweigend abgenommen und werden in Rechnung gestellt.
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Kündigung und Rücktritt vom Vertrag
- Die Blickfang GmbH behält sich das Recht vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes mit sofortiger Wirkung von einem Vertrag zurückzutreten. Eine solche Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, jedoch nicht ausschließlich, wenn:
- Die Ausführung eines Auftrags aufgrund von Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert oder unmöglich wird.
- Der Auftraggeber trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen wesentliche Verpflichtungen aus einem Vertrag verletzt oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
- Bei einem gerechtfertigten Vertragsrücktritt behält die Blickfang GmbH den Anspruch auf das vollständig vereinbarte Entgelt.
- Der Auftraggeber hat das Recht, aus einem erheblichen Grund vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Ein solch wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrags für den Auftraggeber unzumutbar wird, weil die Blickfang GmbH, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung, weiterhin gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Vertrag verstößt.
- 10.4. Die bis zum Zeitpunkt des berechtigten Rücktritts erbrachten Leistungen der Blickfang GmbH sowie entstandene andere Kosten sind vom Auftraggeber in vollem Umfang zu entrichten.
- Wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigt, ist er dazu verpflichtet, neben den bis zu diesem Zeitpunkt von der Blickfang GmbH erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten, die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu bezahlen. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch die Blickfang GmbH ist es nicht kurzfristig möglich, den entgangenen Gewinn anderweitig zu realisieren.
- Wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne das Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Projektbeginn kündigt, ist er aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch die Blickfang GmbH dazu verpflichtet, den aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anderweitig zu realisierenden Gewinn anteilig in folgender Abstufung zu bezahlen:
- Kündigung weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Projektbeginn: 100%
- Kündigung weniger als 30 Tage vor dem vereinbarten Projektbeginn: 75%
- Kündigung weniger als 60 Tage vor dem vereinbarten Projektbeginn: 50%
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Zahlungsbedingungen
- Die Zahlungen können ausschließlich per Überweisung getätigt werden; Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
- Die Blickfang GmbH behält sich das Recht vor, Vorschuss- und Teilzahlungen nach dem Erreichen bedeutender Projektetappen zu fordern. Diese Etappen werden im Angebot schriftlich festgehalten.
- Vorschuss-, Teilzahlungen und Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich im Angebot festgelegt wurden.
- Bei Zahlungsverzug behält sich die Blickfang GmbH das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu berechnen.
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Eigentumsvorbehalt
- Die Blickfang GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten oder anderen Vertragsgegenständen und erbrachten Leistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug geraten, behält sich die Blickfang GmbH das Recht vor, unbeschadet anderweitiger Rechte, vom Vertrag zurückzutreten und die erbrachte Leistung zurückzufordern.
- Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände verbleiben im Eigentum der Blickfang GmbH. Sie dürfen vom Auftraggeber nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
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Urheberrechte und Referenznachweise
- Der Rechtsinhaber der vertraglich vereinbarten Leistungen ist die Blickfang GmbH. Alle von der Blickfang GmbH erstellten Entwürfe und Werke sind Urheberrechtlich geschützt, wobei die Einräumung von Nutzungsrechten angedacht ist. In der Regel erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung uneingeschränkte Nutzungsrechte.
- Der Umfang der Verwertungs- und Nutzungsrechte des Auftraggebers kann durch individuelle Vertragsvereinbarungen erweitert werden.
- Die Verwendung von Vorschlägen seitens des Auftraggebers in der Arbeit begründet kein Miturheberrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle Schutzvermerke wie Copyright-Hinweise und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen.
- Im Rahmen der Rechteeinräumung verzichtet die Blickfang GmbH nicht auf das Recht der Namensnennung, es sei denn, es wurde anderweitig ausdrücklich vereinbart (gemäß § 13 UrhG). Die Namensnennung erfolgt sowohl im Programmiercode als auch beim Webdesign im Impressum und im Footer-Bereich aller Seiten einer Website.
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Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen
- Bezüglich aller Angelegenheiten, die die Vermittlung von Speicherplatz und Domainnamen betreffen, verweisen wir auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des entsprechenden Webhosters oder Providers.
- Für sämtliche Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgeblich. Der Auftraggeber wird sich über diese informieren und sie akzeptieren.
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Gewährleistung und Mängel
- Die Blickfang GmbH verpflichtet sich, den Auftrag mit höchster Sorgfalt auszuführen und insbesondere überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster usw. sorgfältig zu behandeln.
- Im Falle einer mangelhaften Leistung verpflichtet sich die Blickfang GmbH zur kostenlosen Nachbesserung nach eigenem Ermessen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen, beispielsweise aufgrund verschuldeter Unmöglichkeit, kann der Auftraggeber - außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Stattdessen steht ihm lediglich die Herabsetzung des Preises oder im Falle unverschuldeter Unmöglichkeit die Rückgängigmachung des Vertrages zu.
- Die Blickfang GmbH weist explizit darauf hin, dass die für den Auftrag eingesetzten oder verwendeten Softwareprodukte Sicherheitsrisiken bergen können. Für Schäden oder Mängel, die durch die genutzte Software entstehen, übernimmt die Blickfang GmbH keine Haftung.
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Haftungsausschluss
- Die Blickfang GmbH übernimmt die Haftung für eine fachgerechte und sorgfältige Erbringung der vertraglichen Leistungen sowie für die Mängelfreiheit dieser Leistungen.
- Die Blickfang GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Blickfang GmbH ausschließlich im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine wesentliche Vertragspflicht ist gegeben, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Vertragspartner regelmäßig darauf vertrauen darf.
- Zudem haftet die Blickfang GmbH bei Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen resultieren, gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Informationen nicht rechtswidrig in die Rechte Dritter eingreifen. Er befreit hiermit die Blickfang GmbH von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang und erstattet die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
- Mit der Abnahme eines Web-Projekts ist die Blickfang GmbH nicht mehr für die Inhalte auf oder in den Projekten haftbar. Im Bereich der Werbung entfällt dieses Übergabeprotokoll, und die Verantwortlichkeit für den Inhalt und die Durchführung der Werbemaßnahmen liegt beim Auftraggeber selbst.
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Datenschutz und Geheimhaltung
- Sofern Daten in jeglicher Form an die Blickfang GmbH übermittelt werden, obliegt es dem Kunden, Sicherheitskopien anzufertigen.
- Die Blickfang GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten, die im Rahmen von Vertragsabschlüssen oder der Nutzung unserer Dienstleistungen anfallen, werden vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der datenschutzrechtlichen Einwilligungen des Auftraggebers.
- Die Blickfang GmbH verwendet personenbezogene Daten nur für den Zweck der Vertragsabwicklung und der Verbesserung ihrer Dienstleistungen. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist oder gesetzliche Bestimmungen dies vorsehen.
- Die Blickfang GmbH verpflichtet sich, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern, die während der Tätigkeit bekannt werden, ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers weder zu verwerten noch an Dritte weiterzugeben. Dies schließt ebenfalls die übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse ein.
- Die Vertragsparteien vereinbaren zusätzlich Vertraulichkeit bezüglich der Vertragsinhalte sowie über Informationen, die während der Vertragsabwicklung erworben wurden.
- Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses uneingeschränkt bestehen.
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Eigenwerbung
Der Auftraggeber stimmt zu, dass die Blickfang GmbH, erbrachte Leistungen und Lieferungen, selbst wenn sie auf Kundenvorlagen basieren, öffentlich als Referenz verwenden, in Referenzlisten zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen dürfen.
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Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.